Bundesgericht bewertet Rechte betreuender Angehöriger in zwei Urteilen

Am 8. Mai 2024 hat das Bundesgericht der Schweiz in zwei Fällen zur Pflege von Menschen mit Behinderungen und psychischen Beeinträchtigungen durch betreuende Angehörige entschieden.

Diese Urteile haben Auswirkungen auf die Berechnung der Entschädigung und die Anerkennung von Betreuungs- und Pflegeleistungen durch Familienangehörige.

Fall 1: Berechnung der Leistungen für Familienangehörige bei Erwerbsausfall

Im ersten Fall ging es um ein Kind, das seit seiner Geburt an schwerwiegenden Behinderungen leidet, darunter das Williams-Beuren-Syndrom und die Folgen eines Hirntumors. Seit seiner Volljährigkeit erhält er eine Invalidenrente und eine Hilflosenentschädigung.

Seine Mutter, musste ihre Arbeitszeit reduzieren, um sich um ihn zu kümmern, was zu einem Lohnausfall führte. Die Familie beantragte bei der Ausgleichskasse zusätzliche Ergänzungsleistungen (EL), um diesen Verlust auszugleichen, doch die Anträge wurden abgelehnt. Der Fall landete schliesslich vor dem Bundesgericht.

Kernpunkte des Urteils

Das Bundesgericht bestätigte die Berechnung der Pflegeentschädigung auf der Grundlage eines Stundenlohns von 33.20 CHF, wie er für Assistenzpersonen üblich ist. Es argumentierte, dass die Pflegekosten wirtschaftlich und zweckmässig vergütet werden müssen, und lehnte es ab, den tatsächlichen Erwerbsausfall der Mutter als Basis zu nehmen.

Entscheidung

Das Gericht wies die Beschwerde der Familie ab und stellte fest, dass die Mutter theoretisch ein 44%-Pensum hätte arbeiten können, da eine Tagesstruktur für den Sohn vorhanden war.

Bedeutung des Urteils

Dieses Urteil setzt Richtlinien für die Vergütung von Leistung durch Familienangehörige. Es unterstreicht, dass die Vergütung nicht den potenziell höheren Verdienst eines Familienmitglieds widerspiegeln muss.

Fall 2: Anspruch auf psychiatrische Grundpflege

Der zweite Fall betraf ebenfalls ein Kind, das zusätzlich zum Fragilen-X-Syndrom an einer Autismus-Spektrum-Störung leidet. Er wurde von seiner Mutter betreut, die bei einer spezialisierten Spitex angestellt ist. Die Krankenkasse hatte die Übernahme der „psychiatrischen Grundpflege“, die seine Mutter erbrachte, abgelehnt. Auch dieser Fall wurde vor das Bundesgericht gebracht.

Kernpunkte des Urteils

Das Bundesgericht entschied, dass Familienangehörige, die bei einer zugelassenen Pflegeorganisation angestellt sind, psychiatrische Grundpflegeleistungen erbringen können, auch ohne formale Pflegeausbildung, solange sie ausreichend instruiert und überwacht werden. Das Gericht stellte klar, dass auch bei nicht vollständig validierten Diagnosen Anspruch auf psychiatrische Grundpflege bestehen kann.

Entscheidung

Die Krankenkasse wurde angewiesen, die Pflegeleistungen der Mutter erneut zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen an Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit entsprechen.

Bedeutung des Urteils

Dieses Urteil stärkt die Rechte von Menschen mit psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen sowie ihrer betreuenden Angehörigen. Es stellt sicher, dass die Grundpflege durch Angehörige anerkannt wird, wenn sie unter der Ausicht einer qualifizierten Organisation erfolgt.

Fazit

Die beiden Urteile vom 8. Mai 2024 bringen mehr Klarheit für pflegende Angehörige und betroffene Familien. Sie regeln die Vergütung von Leistungen durch Familienangehörige und die Anerkennung von Grundpflegeansprüchen. Dies sind wichtige Schritte zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und psychischen Beeinträchtigungen in der Schweiz.

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