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EL für Familien-Angehörige zum Stundenlohn

Am 8. Mai 2024 hat das Bundesgericht in einem richtungsweisenden Fall entschieden, der die Berechnung der Entschädigung für betreuende Angehörige betrifft. Dabei ging es um ein Kind mit schweren Behinderungen, das seit seiner Volljährigkeit eine Invalidenrente und Hilflosenentschädigung erhält. Seine Mutter musste ihre Arbeitszeit reduzieren, um ihn zu pflegen, was zu einem Lohnausfall führt.

Der Antrag auf zusätzliche Ergänzungsleistungen (EL) wurde jedoch abgelehnt, und der Fall landete vor dem Bundesgericht.

Kernpunkte des Urteils

  • Die Entschädigung für Pflegeleistungen wird auf der Grundlage eines Stundenlohns von 33.20 CHF berechnet, wie er für Assistenzpersonen üblich ist.
  • Das Gericht lehnte es ab, den tatsächlichen Erwerbsausfall der Mutter als Basis für die Berechnung heranzuziehen, da sie theoretisch ein 44%-Pensum hätte arbeiten können.

Entscheidung

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und stellte klar, dass die Vergütung wirtschaftlich und zweckmässig erfolgen muss, unabhängig vom potenziell höheren Verdienst der pflegenden Angehörigen.

Dieses Urteil setzt wichtige Richtlinien für die Vergütung von Pflegeleistungen durch Familienangehörige. Es zeigt, dass die wirtschaftliche Anerkennung dieser Leistungen zwar gewährleistet ist, aber nicht den individuellen Einkommensverlust kompensiert.

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