Swiss Carers Blog

Verwandtenunterstützungspflicht neu denken

Geschrieben von Patrick Hofer | 23.02.25 23:00

Zeit für eine Caring Society

Dieser Diskussionsbeitrag hinterfragt die aktuelle Verwandtenunterstützungspflicht kritisch, um veraltete, emotional aufgeladene Vorurteile aus der Debatte zu nehmen und eine sachliche, zukunftsorientierte Diskussion anzustossen. Anstatt betreuende Angehörige moralisch zu verurteilen, wird der Fokus auf ihre tatsächlichen Belastungen und ökonomischen Realitäten gelegt. So könnte ein modernes, faires Unterstützungsmodell entstehen, von dem die gesamte Gesellschaft profitiert. Neuartige Technologien eröffnen gleichzeitig ungeahnte Möglichkeiten zur wirkungsorientierten Ressourcenallokation.

Die Verwandtenunterstützungspflicht in der Schweiz hat ihre Wurzeln in einer Zeit, in der Familien die Pflege überwiegend selbst übernahmen und staatliche Hilfe nur in absoluten Notfällen verfügbar war. Die Artikel 328 und 329 des Zivilgesetzbuches spiegeln diese damalige Vorstellung wider.

Seither hat sich die Gesellschaft jedoch grundlegend verändert: Sozial- und Gesundheitssysteme sind heute professionalisiert und hoch entwickelt, und die Erwerbsarbeit dominiert das Lebensmodell. Gleichzeitig steigt die Lebenserwartung, chronische Erkrankungen nehmen zu, und der Fachkräftemangel verschärft sich.

Ab 2026 erreichen 19 Jahrgänge der Babyboomer das pflegerelevante Alter, sodass der Bedarf an Pflegeleistungen massiv steigen wird. Prognosen des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums [i] gehen davon aus, dass die Zahl pflegebedürftiger Menschen bis 2040 um 69 % zunehmen wird.

Ohne die Stärkung der Betreuung zu Hause wären beispielsweise 921 neue Pflegeheime notwendig – verbunden mit jährlichen Mehrkosten von 6.4 Milliarden Franken sowie hohen Investitionen.

Notwendigkeit eines neuen Modells

Diese Entwicklung stellt unser Sozial- und Gesundheitssystem vor existenzielle Herausforderungen. Ein System, das auf veralteten Annahmen beruht, ist schlichtweg unfähig, den drängenden Problemen unserer Zeit gerecht zu werden.

Swiss Carers fordert deshalb eine radikale Neubewertung der Lastenverteilung. Laut BAG und BFS leistet bereits heute ein beachtlicher Anteil der Bevölkerung – zwischen 8 und 17 % oder rund 1.1 Millionen Menschen[ii] – informelle Hilfe für alte, kranke oder behinderte Menschen.

Diese Zahlen sind ein unmissverständlicher Weckruf für ein System, das auf Nächstenliebe statt auf nachhaltige Finanzierung setzt: Mit reiner Gutmütigkeit lässt sich heutzutage keine Miete bezahlen.

Nur ein modernes Unterstützungsmodell, das die tatsächlichen Lebensumstände und dynamischen Bedarfe in den Mittelpunkt stellt, kann betreuende Angehörige als wertvolle Ressource nachhaltig nutzbar machen.

Faire Entschädigung statt moralischer Vorurteile

Betreuende Angehörige sehen sich häufig dem Vorwurf ausgesetzt, sie würden sich an staatlichen Leistungen bereichern. Aussagen wie: „Wenn ich nur noch bereit bin, mich um meine Eltern zu kümmern, weil ich dafür Geld bekomme, dann haben wir ein gesellschaftliches Problem“ zeugen von einem überholten Moralverständnis.

Tatsächlich führt Pflege zu erheblichen finanziellen und gesundheitlichen Belastungen: Wer seine Erwerbstätigkeit einschränkt oder ganz aufgibt, riskiert seine wirtschaftliche Sicherheit. Betreuung und Pflege erfordern Zeit, Fachwissen und emotionale Ressourcen – Leistungen, die honoriert werden müssen, sowohl aus Gründen der Fairness als auch aus ökonomischer Vernunft.

Angehörigenbetreuung als unterschätzter Wirtschaftsfaktor

Ohne die privat erbrachten Leistungen würde das Gesundheitswesen ins Chaos stürzen. Arztermine blieben ungenutzt, Medikamente würden nicht besorgt, Steuererklärungen blieben unbearbeitet und Krankenkassenrechnungen unbezahlt. Die Koordination der zahlreichen Akteure – von Spitälern über Spitex bis hin zu Sozialdiensten – würde ins Stocken geraten.

Dennoch begegnet man pflegenden Angehörigen oft mit Misstrauen, etwa wenn in den Diskussionen zur Spitex-Anstellung[iii] behauptet wird: „Das sei ein Mitnahmeeffekt, dass Leute sich zusätzlich zu ihrem Erwerbseinkommen oder ihrer Rente noch anstellen lassen.“ Solche Argumente sind nicht nur zynisch, sondern auch wirtschaftlich unbedacht.

„Führen aktuelle politische Vorstösse zur Angehörigenpflege – die ein verringertes Leistungsangebot und strengere Zugangsbeschränkungen zur Folge haben könnten – dazu, dass die Interessen der Verbände über das Wohl der pflegenden Angehörigen gestellt werden?“

Wen das Schicksal trifft und wer ein Familienmitglied selbst pflegt, verliert langfristig an Berufserfahrung und Karrierechancen – und zahlt zugleich meist weniger Steuern und Vorsorgebeiträge. Hinzu kommen enorme persönliche Opportunitätskosten und hohe Ausgaben für selbst bezahlte Krankheits- und Gesundheitskosten u.a. für Betreuungsdienste.

Die zentrale Frage lautet daher nicht, ob betreuende Angehörige unterstützt werden sollten, sondern wie eine durchdachte und nachhaltige Lösung aussehen könnte.

Marktlogik und gesellschaftliche Verantwortung

Die romantische Vorstellung, dass Pflege und Betreuung allein aus Nächstenliebe geleistet werden sollten, greift zu kurz. Professionelle Pflegefachpersonen erhalten selbstverständlich eine angemessene Vergütung – weshalb es unverständlich ist, wenn private Angehörigenbetreuung als selbstverständlich unentgeltlich gilt.

Während gelegentliche Unterstützungsleistungen wie Besuche, Einkaufen oder Haushaltsführung nebenbei noch erledigt werden können, erfordert eine dauerhafte Betreuung der zunehmend komplexer werdenden Fälle viel Zeit, die nicht mehr als Freiwilligenarbeit taxiert werden kann.

Niemand würde erwarten, dass Lehrer oder Ärztinnen unbezahlt arbeiten – allein aufgrund ihres Engagements. Mangelt es an finanzieller Absicherung, entsteht für betreuende Angehörige ein erhebliches Risiko – sowohl für die eigene Existenz als auch für das Sozialsystem.

Freiwilligkeit statt Zwang

In vielen Diskussionen, sei es in den Parlamenten oder im privaten Kreis, wird oft von einer unbegrenzten Verfügbarkeit von betreuenden Angehörigen ausgegangen. Dabei kann und will jedoch nicht jeder aus persönlichen Gründen die Pflegebelastung übernehmen.

Pflegeverantwortung muss freiwillig sein und darf nicht mangels bezahlbarer Alternativen erzwungen werden. Wer diese Aufgabe übernimmt, braucht angemessene staatliche und soziale Unterstützung, um die eigene Existenz nicht zu gefährden.

„Die moralische Erwartung darf nicht über die finanziellen Möglichkeiten und Fähigkeiten der Einzelnen hinausgehen.“

Insbesondere im Zuge der Ambulantisierung, also der Verlagerung von Aufgaben aus dem Spital in den häuslichen Bereich, müssen Bund und Kantone sicherstellen, dass Angehörige, Freunde, Nachbarn und Freiwillige gleichzeitig befähigt aber auch nicht überlastet werden.

Pilotprojekte, in denen etwa Gemeinden[iv] belastete Familien identifizieren, Betreuungsnetzwerke initiieren und koordinieren, können hier wegweisend sein. So lässt sich die Erwerbstätigkeit in enger Zusammenarbeit mit Arbeitgebern – ob im angestammten Beruf oder über einen Quereinstieg in Betreuung und Pflege – besser aufrechterhalten.

Die Rolle der Sozialversicherungen: Wie viel Qualität ist finanzierbar?

Die bestehenden Sozialversicherungen (OKP, AHV, IV) sind nicht darauf ausgelegt, den heutigen und zukünftigen Bedarf betreuender Angehöriger realistisch abzudecken. Viele Leistungen konzentrieren sich auf die Grundpflege, während psychosoziale Betreuungsaufgaben häufig unbeachtet bleiben.

Werden finanzielle Mittel für Betreuungsleistungen bereitgestellt – wie etwa in den aktuellen parlamentarischen Diskussionen um Ergänzungsleistungen (EL) für betreutes Wohnen – werden im Namen der Qualität eher aufwendige Verwaltungsstrukturen präferiert, anstatt innovative, schlanke Modelle gefördert. In der Folge kommen jene, die tatsächlich Betreuung leisten, nur marginal zu den verfügbaren Mittel.

“EL-Beispiel Kanton Zürich[v]: Spitex-Organisationen, Betreuungs- oder Entlastungsdienste erhalten 50 Franken pro Stunde, Betreuer:innen verdienen 25 Franken. Die Marge beträgt 50 %. Eine 24/7-Betreuung kostet so 36'500 Franken pro Monat.”

Zudem bestehen bei den Ergänzungsleistungen weiterhin Fragen hinsichtlich der Gewährungspraxis[vi] bei den Leistungen für Familienangehörige und für selbst angestelltes Betreuungspersonal.

Betreuung – die übersehene Säule des Systems

Während Pflege staatlich anerkannt und finanziert wird, bleibt Betreuung häufig eine unbezahlte Selbstverständlichkeit. Dabei umfasst Betreuung die tägliche, oftmals sehr langfristige Begleitung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Diese Schieflage führt zu einer Überlastung der Angehörigen und finanziellen Unsicherheiten.

Ohne eine grundlegende Revision und angemessene Finanzierung bleibt Betreuung ein unsichtbarer Kostenfaktor, der Familien belastet und das Sozialsystem ineffizient macht. Eine engere Verzahnung und Auflösung der Konflikte zwischen den Sozialversicherungen könnte dazu beitragen, die Betreuung als tragenden Bestandteil der sozialen Sicherung zu verankern und flexiblere, leichter zugängliche Leistungen zu schaffen.

Fehlanreize und ineffiziente Mittelverteilung

In der Schweiz werden jährlich Medikamente im Wert von vier Milliarden Franken vernichtet[vii] – ein Verlust, der letztlich über Krankenkassenbeiträge finanziert wird. Gleichzeitig fliessen Steuergelder aus politischen Gründen in den Erhalt maroder Spitäler, während die enormen Leistungen betreuender Angehöriger kaum gewürdigt werden. Diese Missverteilung untergräbt den sozialen Zusammenhalt und begünstigt ineffiziente Strukturen.

Besonders in herausfordernden Betreuungssituationen, etwa bei Demenz oder Palliativversorgung, ist das familiäre Umfeld meist nicht nur die menschlichere, sondern auch eine Gesundheitsökonomisch vorteilhafte Lösung.

„Angehörigenbetreuung ist keine gelegentliche Hilfeleistung, sondern eine dauerhafte Verantwortung mit existenziellen Konsequenzen.“

Man würde von freiwilligen Feuerwehrleuten niemals erwarten, dass sie ohne die erforderliche Ausrüstung, Schulungen und Einsatzfahrzeuge Brände bekämpfen. Ebenso müssen betreuende Angehörige mit den notwendigen Ressourcen und Sicherheitsvorkehrungen ausgestattet werden, um ihre unverzichtbare Arbeit leisten zu können.

Fehlt diese Unterstützung, wird die private Betreuung zum volkswirtschaftlichen Risiko und endet in einem Inferno.

Investition in die Zukunft: Was ist ein fairer Lohn?

Bis 2035 werden voraussichtlich rund 70’000 betreuende Angehörige selbst Unterstützung benötigen, um ihre Care-Arbeit fortzusetzen. Die dafür veranschlagten rund 1.8 Milliarden Franken[viii] – finanziert durch Betreuungszulagen[ix],(Ausgleichskassen) sowie Anstellungen bei der Spitex[x], (Krankenkassen) – sind keine Belastung, sondern eine Investition in den Erhalt eines funktionierenden Systems.

Ergänzt durch die Hilflosenentschädigung (AHV/IV) –  reicht diese Unterstützung aus, um betreuenden Angehörigen einen fairen Lohn anzubieten? Zum Vergleich: Für eine 24-Stunden-Betreuung liegen die Marktpreise je nach Qualität der Angebote zwischen 7'000 Franken (Live-In-Betreuer:in) und 36'500 Franken (Spitex-Fachpersonen) pro Monat.

Was betreuende Angehörige heute erhalten:

Hilflosenentschädigung: 600–900 Fr.
Spitex-Anstellung: 1'000–1'500 Fr.
Betreuungszulage: 0–900 Fr.

Total: 1'600–3'300 Fr./Monat

„Reine Nächstenliebe kann keine Miete zahlen.“

Als Return on Investment[xi] reduzieren Carers hochpreisigere Spitex-Leistungen, entlastet Pflegeheime[xii] – die ohnehin nicht in ausreichender Zahl gebaut werden können – und verhindert kostspielige End-of-Life-Care in Akutspitälern[xiii].

Zudem entstehen zusätzliche unentgeltlich geleistete flexible Care-Ressourcen, die einen erheblichen Hebeleffekt bewirken können – ein Potenzial, das es noch zu projizieren gilt.

There's No Such Thing as 'Free Care'

Damit diese Hebelwirkung entfaltet werden kann, bedarf es eines Kulturwandels: Die Teilunterstützte Angehörigenbetreuung sollte als gesellschaftlicher Mehrwert gelten und nicht als Abzocke in Verruf gebracht werden.

Aktuell entlasten betreuende Angehörige das Budget der öffentlichen Hand mit jährlich rund 3.7 Milliarden Franken[xiv]– dafür verdienen sie Respekt und Anerkennung, statt unter Generalverdacht zu stehen.

Teilweise über 30 % der zustehenden Sozialversicherungsleistungen[xvi] werden nicht in Anspruch genommen, weil der Beantragungsprozess zu kompliziert ist oder Berechtigte sich davon abschrecken lassen. Gleichzeitig halten problematische Praktiken wie fragwürdige IV-Gutachten[xv] an, was zu einer immer grösser werdenden Sozialberatungsindustrie und einer überbordenden Kontrollbürokratie führt.

Die Lösung liegt in einer klaren, vertrauensvollen Kommunikation und in möglichst automatisierten Prozessen, die unabhängig von Tagesform und Willkür funktionieren.

Die digitale Transformation des Staats[xvii] ermöglicht mit Adaptive Regulation Gesetze, für eine dynamische Unterstützung Betroffener und einen effektiven Missbrauchsschutz in Echtzeit, indem sie gleichzeitig aktuellen Bedarf, verfügbare Ressourcen und Wirksamkeit der Leistung erkennen.

Eine Frage der ökonomischen Vernunft und sozialen Fairness

Eine Neuverhandlung der Verwandtenunterstützungspflicht ist längst überfällig – sie ist weder Ausdruck von Sozialromantik noch ein Luxus. In einem digitalisierten, effizienten System müssen die Verpflichtungen und notwendigen Unterstützungsleistungen für betreuende Angehörige zeitgemäss geregelt werden.

Swiss Carers fordert daher umfassende Datengrundlagen und Fakten, um eine sachliche gesellschaftspolitische Diskussion zu ermöglichen, die eine nachhaltige Verteilung von Pflichten und Ressourcen zum Ziel hat.

„Das grösste Risiko für eine alternde Gesellschaft besteht darin, Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen Individuum, Familie, Zivilgesellschaft, Markt und Staat nicht neu zu verhandeln und die Menschen nicht zu befähigen, ihrer moralischen und rechtlichen Pflicht zur Nächstenbetreuung nachzukommen.“

Eine nationale Anerkennung der Angehörigenbetreuung als Teil der sozialen Sicherung könnte beispielsweise in einer neuen Verfassungsbestimmung zu sozialen Zielen verankert werden. Bund und Kantone hätten dann die Aufgabe, betreuende Angehörige als Leistungserbringer anzuerkennen, sie fachlich zu befähigen und sowohl sozial als auch finanziell abzusichern.

Ob die Schweiz diesen Weg einschlägt, liegt auch in der Hand der Bürgerinnen und Bürger. Diskutieren Sie mit – es geht um nichts weniger als den Aufbau einer Caring Society, in der Solidarität und ökonomische Vernunft Hand in Hand gehen.

Quellenangaben:

[i] Obsan-Bericht 03/2022: Bedarf an Alters- und Langzeitpflege in der Schweiz. Prognosen bis 2040

[ii] BFS - Schweizerische Gesundheitsbefragung (SGB) und BAG - Entlastungsangebote für betreuende Angehörige 2017-2020

[iii] Verschiedene politische Vorstösse zur Anstellung pflegender Angehöriger als Spitex-Angestelle

[iv] Bericht und Antrag 42 an den Grossen Stadtrat von Luzern: Gute Betreuung im Alter Stadt Luzern

[v] Kanton Zürich: Regierungsratsbeschluss Nr. 531/2024: Zusatzleistungsverordnung, Änderung

[vi] Bundesgericht entscheidet über Vergütung bei Erwerbsausfall: EL für Familien-Angehörige zum Stundenlohn

[vii] SRF-Kassensturz: Medikamenten-Verschwendung- 4800 Tonnen Medikamente landen jährlich im Abfall

[viii] BAG-Studie Betreuungszulagen und Entlastungsangebote für betreuende und pflegende Angehörige, (S.58)

[ix] Kanton Graubünden: Swiss Carers Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (Krankenpflegegesetz, KPG; BR 506.000)

[x] Bundesgericht verneint Überentschädigung bei Pflegeleistungen

[xi] Artikel in Die Volkswirtschaft zur Seniorenbetreuung in Genf: Die Unterstützung durch Angehörige ist wichtig

[xii] Interface-Bericht: Gutscheine für selbstbestimmtes Wohnen in der Stadt Luzern – Begleitevaluation zum Pilotprojekt

[xiii] KPMG-Bericht: Kanton Glarus Ergebnisbericht. Evaluation der Wirksamkeit der Kantonalen Koordinationsstelle Gesundheit

[xiv] BAG-Website: Betreuende und pflegende Angehörige, Finanzielle Absicherung betreuender Angehöriger

[xv] SRF-DOK: Das System IV – Die unheimliche Macht der Gutachter

[xvi] Medienmitteilung Kanton Basel Stadt: Regelmässige Information soll die Nichtbezugsquote senken

[xvii] NZZ-Gastkommentar zur digitalen Transformation staatlicher Institutionen