Am 8. Mai 2024 befasste sich das Bundesgericht mit einem Fall, bei dem es um die Anerkennung von psychiatrischer Grundpflege durch betreuende Angehörige ging. Ein Kind mit Fragilem-X-Syndrom und einer Autismus-Spektrum-Störung wurde von seiner Mutter betreut, die bei einer spezialisierten Spitex angestellt ist.
Die Krankenkasse hatte die Übernahme der Kosten für diese Pflegeleistungen abgelehnt, was den Fall vor das Bundesgericht brachte.
Kernpunkte des Urteils
Entscheidung
Das Gericht wies die Krankenkasse an, die Pflegeleistungen der Mutter erneut zu prüfen und sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Kriterien entsprechen.
Dieses Urteil stärkt die Rechte von Menschen mit psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen und ihrer betreuenden Angehörigen. Es gewährleistet die Anerkennung von Grundpflege durch Angehörige, wenn diese unter der Aufsicht einer qualifizierten Organisation erfolgt.