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Bundesgericht stärkt Anspruch auf psychiatrische Grundpflege

Geschrieben von Patrick Hofer | 17.06.24 10:34

Anstellung ohne formale Pflege-Ausbildung

Am 8. Mai 2024 befasste sich das Bundesgericht mit einem Fall, bei dem es um die Anerkennung von psychiatrischer Grundpflege durch betreuende Angehörige ging. Ein Kind mit Fragilem-X-Syndrom und einer Autismus-Spektrum-Störung wurde von seiner Mutter betreut, die bei einer spezialisierten Spitex angestellt ist.

Die Krankenkasse hatte die Übernahme der Kosten für diese Pflegeleistungen abgelehnt, was den Fall vor das Bundesgericht brachte.

Kernpunkte des Urteils

  • Familienangehörige, die bei einer zugelassenen Pflegeorganisation angestellt sind, können psychiatrische Grundpflegeleistungen erbringen, auch ohne formale Pflegeausbildung, solange sie ausreichend instruiert und überwacht werden.
  • Ein Anspruch auf solche Pflegeleistungen besteht auch bei nicht vollständig validierten Diagnosen, sofern diese den Anforderungen an Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit genügen.

Entscheidung
Das Gericht wies die Krankenkasse an, die Pflegeleistungen der Mutter erneut zu prüfen und sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Kriterien entsprechen.

Dieses Urteil stärkt die Rechte von Menschen mit psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen und ihrer betreuenden Angehörigen. Es gewährleistet die Anerkennung von Grundpflege durch Angehörige, wenn diese unter der Aufsicht einer qualifizierten Organisation erfolgt.