Per 1. Juli 2021 haben Eltern, von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern, das Anrecht auf einen bezahlten Betreuungsurlaub von 14 Wochen, der innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten bezogen werden kann. Um die Inhalte des neuen Bundesgesetzes verständlich aufzeigen zu können, hat das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV den Förderverein für Kinder mit seltenen Krankheiten als Partner für ihren Informationsfilm beigezogen.
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