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Überentschädigung bei Pflegeleistungen verneint

Geschrieben von Patrick Hofer | 06.11.24 09:43

Kummulation von Leistungen zulässig

Am 29. August 2024 entschied das Bundesgericht in einem bedeutenden Fall zur finanziellen Unterstützung von Familien mit pflegebedürftigen Kindern. Die Ausgangssituation: Ein Kind, das aufgrund einer spinalen Muskelatrophie auf intensive Pflege angewiesen ist, erhielt Unterstützung sowohl von der Kranken- als auch von der Invalidenversicherung. Die Frage, ob hier eine "Überentschädigung" vorliegt und ob somit eine Leistung gekürzt werden sollte, war strittig.

Das Bundesgericht urteilte, dass die Pflegebeiträge der Krankenversicherung und die Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung kumulativ gezahlt werden können. Sie sind keine gleichartigen Leistungen und dienen unterschiedlichen Zwecken: Während die Hilflosenentschädigung die Betreuung allgemein deckt, zielen die Pflegebeiträge der Krankenversicherung auf konkret erbrachte Leistungen ab. Damit hat das Gericht die bisherige Rechtsprechung revidiert und ein klares Signal gesendet: Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen dürfen durch kumulative Leistungen nicht benachteiligt werden.

Dieses Urteil stärkt die Rechte pflegebedürftiger Personen und ihrer Familien, die oft mit enormen Belastungen und Herausforderungen konfrontiert sind. Die Entscheidung könnte als wegweisendes Signal für künftige Fälle gelten, in denen Leistungen verschiedener Versicherungen zusammentreffen.