Ein neues Postulat von Arnold Michael und Leemann Rainer fordert den Zuger Regierungsrat dazu auf, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um pflegende und betreuende Angehörige besser zu unterstützen.
Die vorgeschlagene Massnahme sieht vor, dass Personen, die unentgeltlich Angehörige pflegen oder betreuen, einen Pflegeabzug von CHF 12'000 jährlich von ihrem steuerbaren Einkommen geltend machen können.
Sollte dies gesetzlich nicht umsetzbar sein, wird als alternative Massnahme eine jährliche Betreuungszulage von CHF 6'000 vorgeschlagen.