Empfehlung 1: Benennung und Information der Vertretungsperson
Es wird empfohlen, mindestens eine Vertretungsperson zu benennen. Diese muss bei fehlender oder unzureichender schriftlicher Vorausplanung im Fall der Urteilsunfähigkeit Entscheidungen im Sinne der erkrankten Person treffen und deshalb über ihre Rolle und Aufgabe informiert sein.
Empfehlung 2: Werteerklärung mit geschulten Fachpersonen
Für eine vertiefte Werteerklärung, auf deren Basis medizinische Behandlungsentscheidungen im Fall einer Urteilsunfähigkeit getroffen werden, ist eine Beratung zu empfehlen.
Empfehlung 3: Betreuungs- und Behandlungsplanung für komplexe Situationen
Bei Personen mit chronischen körperlichen und/oder psychischen (Mehrfach-)Erkrankungen und dauerhaften Beeinträchtigungen sowie bei zunehmender Gebrechlichkeit oder wenn das Lebensende absehbar ist, wird eine detaillierte Planung empfohlen, die medizinische und pflegerische, wie auch psychosoziale und spirituelle Aspekte umfasst.
Empfehlung 4: Kommunikative und methodische Kompetenzen
Die kommunikativen und methodischen Kompetenzen sowie das fachspezifische Wissen in GVP und Palliative Care sind bei allen Gesundheitsfachpersonen zu stärken. Für die Beratung zu GVP sind verschiedene Aus- und Weiterbildungen erforderlich.
Empfehlung 5: Adressatenspezifische Sensibilisierung und Information
Zielgruppenspezifische Sensibilisierungsaktivitäten und Informationskampagnen regen an, sich mit der GVP zu befassen. Die Wissensvermittlung sollte in unterschiedlichen Formen erfolgen, z. B. durch Flyer, Broschüren, Kurzfilme, und für alle Bevölkerungsschichten zugänglich und verständlich sein. Informationsveranstaltungen und kompetente Beratungen runden das Massnahmenpaket ab.
Empfehlung 6: Leifragen für die Auseinandersetzung
Mögliche Fragen für die Auseinandersetzung mit den eigenen Vorstellungen und Präferenzen: − «Welche Erfahrungen mit Krankheit oder Sterben haben mich geprägt?»
− «Was macht mein Leben lebenswert?»
− «Wenn ich sehr krank wäre, was wäre für mich zentral wichtig?»
− «Was ist für mich das Wichtigste im Leben?»
Empfehlung 7: Regelmässige Aktualisierung der Dokumentation
Die Ergebnisse der eigenen GVP sollten schriftlich festgehalten und in regelmässigen Abständen überprüft und aktualisiert werden – insbesondere, wenn sich die Lebens- oder Gesundheitssituation erheblich verändert.
Empfehlung 8: Minimalstandards für Patientenverfügungen
Es sollen schweizweit einheitliche Minimalstandards für Patientenverfügungen in Bezug auf Inhalt und Qualität erarbeitet werden.
Empfehlung 9: Institutionsübergreifend zugängliche Betreuungs- und Behandlungspläne
Es braucht (technische) Lösungen, damit die Betreuungs- und Behandlungspläne bei Personen mit chronischen körperlichen und/oder psychischen (Mehrfach-)Erkrankungen und dauerhaften Beeinträchtigungen sowie bei zunehmender Gebrechlichkeit oder wenn das Lebensende absehbar ist, über die Institutionsgrenzen hinweg zugänglich sind und angewendet werden können.
Empfehlung 10: Einheitliches Formular der ärztlichen Notfallanordnung (ÄNO)
Es soll ein einheitliches Formular der ÄNO erstellt werden, um die Behandlungswünsche bzw. Therapieziele für akute Notfallsituationen festzuhalten. Dieses Formular der ÄNO wird als Standard in der gesamten Schweiz eingeführt und angewendet.
Empfehlung 11: Integration in das elektronische Patientendossier
Es wird empfohlen, die GVP-Dokumentation ins elektronische Patientendossier zu integrieren, sobald dies breit und sicher angewendet werden kann.