Offizielle Anerkennung von betreuenden Angehörigen
Im Policy Brief Nr. 5 Dezember 2022 der Eidgenössischen Kommission für Familienfragen (EKFF) wird das Thema der betreuenden Angehörigen in der Schweiz behandelt. Die Autorin, Valérie Borioli Sandoz, Mitglied der Geschäftsleitung von Travail.Suisse und Mitglied der Eidgenössischen Kommission für Familienfragen EKFF, betont, dass das Bewusstsein für die Rolle von betreuenden Angehörigen in der lateinischen Schweiz stark gewachsen ist. Das Förderprogramm "Entlastungsangebote für betreuende Angehörige 2017-2020" hat dazu beigetragen, die Situation von betreuenden Angehörigen zu erforschen und die Angebote für sie bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.
Das Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung, das im Januar 2021 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass Arbeitnehmer*innen maximal 10 Tage pro Jahr für die Betreuung von Angehörigen beantragen können. Trotzdem betont die Autorin, dass eine offizielle Anerkennung von betreuenden Angehörigen auf Bundesebene fehlt. Eine einheitliche Definition und Anerkennung würde die Aufgaben von betreuenden Angehörigen erleichtern und ihnen mehr Unterstützung bieten.
Der Policy Brief gibt auch einen Überblick über die demografischen Daten der betreuenden Angehörigen in der Schweiz, wie z.B. dass die meisten Personen irgendwann eine nahestehende Person betreuen, dass betreuende Angehörige in allen Altersgruppen zu finden sind und dass unter den betreuenden Angehörigen mehr Frauen als Männer sind.
Abschliessend betont die Autorin, dass eine offizielle Anerkennung von betreuenden Angehörigen sowohl für die Betreuenden als auch für die verschiedenen betroffenen Akteure von Vorteil wäre.