Das Gesundheitsamt Graubünden hat im Rahmen des Regierungsprogramms 2021–2024 einen Aktionsplan zur Entlastung und Unterstützung betreuender Angehöriger entwickelt. Ein zentrales Element dieses Plans sind monatliche Betreuungsbeiträge von 300 bis 600 Franken für pflegende Bezugspersonen, orientiert an den Modellen der Kantone Glarus und Waadt. Die jährlichen Kosten werden auf bis zu 2,4 Millionen Franken geschätzt.
Ziel dieser Beiträge ist es, Heimeinweisungen zu vermeiden oder zu verzögern und das Prinzip „ambulant vor stationär“ zu fördern. Sie ergänzen die Leistungen der Bundes-Sozialversicherungen und stärken pflegende Angehörige, die oft unbezahlt hohe zeitliche Anforderungen erfüllen. Swiss Carers begrüsst diese Massnahme ausdrücklich und empfiehlt, sie auch in anderen Kantonen umzusetzen.
Regelung zur Auszahlung und Höhe der Beiträge
Die geplante Gesetzesrevision umfasst fünf neue Artikel im Gesetz über die Förderung der Krankenpflege und Betreuung von Betagten und Pflegebedürftigen. Anspruchsberechtigt sind Angehörige, die im Schnitt mindestens acht Stunden pro Woche über zwei Monate Betreuung leisten. Swiss Carers schlägt vor, die „unentgeltliche Betreuung“ in Art. 44b b) anzupassen, sodass bei einem Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen (IPV) der pflegenden Person die Zulage mit einer Anstellung für Grundpflege kombinierbar wäre. Dies könnte pflegenden Angehörigen im unteren Mittelstand ein gerechteres Einkommen ermöglichen. (Vgl. Motion Kanton Freiburg "Kumulierung der Pauschalentschädigung mit einer Entschädigung für die beruflich erbrachte Grundpflege", Seite 35).
Swiss Carers fordert Ausweitung auf weitere Kantone
Swiss Carers unterstützt die Massnahmen des Gesundheitsamts Graubünden und sieht darin ein Modell für andere Kantone. Die finanzielle Entlastung der Angehörigen anerkennt deren wertvolle Care-Arbeit. Swiss Carers setzt sich dafür ein, diese zukunftsweisenden Massnahmen landesweit zu verbreiten.